Die Dialer Schmidtleins oder das Spiel vom doppelten Lottchen
Original erschien auf Rotglut.org
Uralter Prozesstrick wirkt bis heute…
Wie Echo-Online meldet hat ein uralter Prozesstrick wieder einmal funktioniert. Bei einer Verhandlung über eine Straftat wird dem Gericht und den Zeugen eine dem Angeklagten sehr ähnliche Person, optimal ein Zwillingsbruder oder eine Zwillingsschwester präsentiert und gefragt: „Wen von beiden haben Sie denn nun gesehen?“
Vor dem Amtsgericht Groß-Gerau stand am 21.6.2007 der ältere der beiden Brüder Schmidtlein aus Büttelborn, die durch finstere Dialerabzocke, später durch ähnliche Geschäftsmodelle berühmt geworden sind. Es ging um wohl illegale Kopien eines oder zweier Computerspiele. Diese Kopien wurden auf beschlagnahmten Rechnern gefunden, die bei einer im März 2004 bei einer von der Staatsanwaltschaft Osnabrück erwirkten Hausdurchsuchung mitgenommen wurden. Damals war es um den Vorwurf gegangen, dass die Brüder illegale „Dialer“ einsetzten, die bei den Nutzern ihrer Seiten zu hohen Kosten führten. Ein „Nebenfund“ also.
Der Verteidiger (schon wieder mal wird im Zusammenhang mit Protagonisten der Dialerszene ein „Anwalt aus München“ genannt) argumentierte, es könne ja schließlich auch der jüngere der beiden Brüder gewesen sein, weil der Rechner ungeschützt und für jeden zugänglich im Einfamilienhaus stand und vermutete, dass das Verfahren nur eröffnet wurde, weil das Unternehmen seines Mandanten schon häufiger in die öffentliche Kritik geraten sei.
„Sein Mandant bestreite die Vorwürfe, womöglich habe dessen jüngerer Bruder das Spiel aus dem Internet heruntergeladen. Die Rechner hätten frei zugänglich in einem Einfamilienhaus gestanden und seien auch nicht durch ein Passwort geschützt gewesen.“ gibt Echo-Online die Worte wieder.
Nun, der – nennen wir es frech „Trick“- hat funktioniert. Freispruch mangels Beweisen. Was bleibt ist eine schaler Beigeschmack: denn so sieht es jetzt -den Worten des Verteidigers folgend- danach aus, als wäre jedenfalls einer der beiden Brüder ein „Raubkopierer“. Und der andere? Wie wäre es denn mit „Mitwisser“? Der Verdacht ist jedenfalls naheliegend. Standen die Rechner doch offen und ungeschützt im Haus herum. Also konnte auch der Besitzer des Rechners alles sehen. Der Autor vermutet, dass es dem Bruder des Brüderchens sehr schwer gefallen sein müsste die Existenz eines Computerspieles zu übersehen: Programme, also auch ein Spiel, hinterlassen sehr oft ein Icon auf dem Desktop, sehr wahrscheinlich einen Eintrag im Startmenü, auch einen Eintrag im „Software installieren und entfernen- Dialog„, in jedem Fall aber ein Verzeichnis auf der Festplatte … Sitzt der Bruder des Brüderchens etwa mit dicker Filzbrille vor dem Rechner? Oder ist es eine „prozessuale Filzbrille“?
Daneben ist natürlich die Einsicht interessant, dass bei einigen Charakteren der Dialerszene offenbar ein eher bedenkliches Sicherheitsbewusstsein herrscht. Kein Passwort. Etwa auch nicht für den Administrator? – Wie wurde das Spiel denn installiert?
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft kündigte an, Berufung einlegen zu wollen. Da kann der Besitzer ja gefragt werden. Den Computer sollte man sich vorher unter den vom Autor genannten Aspekten genauer anschauen.
Zum Titel: Ein Freispruch mangels Beweisen gilt vielen als „Freispruch zweiter Klasse“. Bleibt wie hier ein strenger Geruch, dann wird er wohl als „drittklassig“ zu bewerten sein.


