Gravenreuth verlor schon im Januar gegen die TAZ (LG Berlin 15 0 346/06)
Der Artikel stammt von Rotglut.org
Ähnlichen Prozess verlor Gravenreuth auch in München (AG München, 161 C 29330/06)
Das Günter Freiherr von Gravenreuth derzeit versucht auf viele Arten Geld zu verdienen ist bekannt, auch das Wissen, dass Gravenreuth merkwürdig oft in eigener Sache klagt, kann vorausgesetzt werden.
Der Autor hat leider erst jetzt erfahren, dass Gravenreuth vor dem LG Berlin gegen die TAZ „einpackte“. Er hatte allen Ernstes ein vom Gesetzgeber verlangtes Double-Opt-In-Mail als Spam moniert. Ergo ist Günter Freiherr von Gravenreuth damit im Januar mit Pauken und Trompeten vor dem LG Berlin durchgefallen.
Die Situation wird der in München gleich gewesen sein:
„Die Bitte an einen Emailempfänger, mitzuteilen, ob er in einen Emailverteiler aufgenommen werden will – sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren – ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden.“ (AG München)
„Es ist dem Verwender des Double-Opt-In-Verfahren nicht zuzumuten, in jedem Einzelfall ausschließen, dass dieses nicht missbraucht wird.“ (LG Berlin)
Auffällig ist, dass ausgerechnet Gravenreuth offensichtlich übermäßig oft „betroffen“ ist. Man kann diese merkwürdige Häufung als Begründung eines Anfangsverdachtes dafür betrachten, dass Gravenreuth die Zusendung der Mails in irgend einer Weise provoziert oder provozieren lässt – und sogar als einen ersten Anhaltspunkt für eine Serie fortgesetzter Betrugshandlungen betrachten.
Deshalb die Frage: Wer wurde von Günter Freiherr von Gravenreuth wegen angeblichen Spammings verklagt oder abgemahnt? (Bitte mit Datum, Aktenzeichen, Umständen…)
Der Autor ist selbst von solchen Abmahnungen nicht betroffen.


