Gravenreuth blamiert sich mit Antrag auf einstweilige Verfügung in eigener Sache (AG Kassel 413 C 1751/07)
Günter Freiherr von Gravenreuth ist bekannt dafür, dass er in letzter Zeit, wohl mangels Mandanten, ziemlich viel in eigener Sache klagt. Mimosenhaft bis peinlich wirkt dies und Gravenreuth entblödet sich nicht, darüber auch noch die Öffentlichkeit zu informieren.
In der Sache 413 C 1751/07 wollte er jetzt, ohne den fastix zuvor abzumahnen, eine einstweilige Verfügung erwirken. Gravenreuth ging es in seiner Klage angeblich darum, dass der fastix nicht veröffentlichen dürfe, dass des Gravenreuths Auto, ein ältlicher Saab 9000 CD 2.3, das Kennzeichen M-VG 123 hat.
Dies verletze, so Gravenreuth, sein informelles Selbstbestimmungsrecht.
Im vorliegenden Widerspruch gegen den abweisenden Beschluss des AG Kassel vergleicht Gravenreuth die Veröffentlichung des Kennzeichens seines Autos mit der von Kontodaten. Er scheint nicht zu begreifen wie abwegig dies ist:
Erstens: Gravenreuth hat sich ganz offensichtlich ein Wunschkennzeichen geben lassen. Die gibt es in Deutschland gegen Geld. Er hat also dereinst beschlossen, dass sein Fahrzeug auch am Kennzeichen als ihm gehörend erkannt werden können soll. Es gibt keinen anderen Grund für die Wahl von „VG“ – von Gravenreuth.
Dies muss er nun gegen sich gelten lassen.
Das Fahrzeug befindet sich im öffentlichen Verkehrsraum. Jeder kann es sehen und hineinsehen. Wenn Gravenreuth jetzt noch so dämlich ist, nicht nur den grünen Anwohnerparkausweis auf seinen Name ausstellen zu lassen, sondern auch Urteile in der Karre liegen zu lassen, dann hat er wirklich alles getan, damit die „Möhre“ als die seine erkannt werden kann: Der alte Saab 9000 CD 2.3 befand sich mit Wunschkennzeichen, Urteil auf der Rücksitzbank und grünem Parkschein (ausgestellt auf „Verlag Gravenreuth“) -und zwei „Sixpacks“ Aldi-Bier (fastix sagte: „Ziemlich ekliges Zeug in Plasteflaschen„) in einer nicht gänzlich unbelebten Straße, der Marktstraße just schräg gegenüber der Kanzlei.
Nur eines hatte „Günni“ an dem Tag unterlassen: Es fehlte ein fettes „www.gravenreuth.de“ auf der Heckscheibe.
Fest steht also: Gravenreuth drängte einst selbst mit dem Fahrzeug in die Öffentlichkeit.
Kontodaten lässt man wohl nicht auf der Straße herumliegen, wie Gravenreuth Informationen über sich selbst.
Aber seine Beschwerde erregt noch mehr Interesse: Gravenreuth argumentierte erneut mit einem aufgehobenen Ordnungsgeldbeschluss des AG München. Er schreibt, der sei aufgehoben, weil „der dortige Verfügungskläger in der II. Instanz den Verfügungsantrag zurück genom-men“ habe.
Und weil Gravenreuth ganz vergaß, dass er der damalige Kläger selbst war, der da vor dem LG München eine ziemlich bittere Pille geschluckt hat, addiert er diese angeblichen 8 Tage gleich mit um zu einer beeindruckenden Zahl zu kommen.
Ist das die „oweh-ohweh.die-Gravenreuth-Methode.de „?
Gravenreuth schreibt allen Ernstes wörtlich:
„Wenn Firmendaten, wie in dem vom LG Memmingen entschiedenen Fall die Bankverbindungen, nicht im Internet veröffentlicht werden dürfen, dann gilt dies infolge des wesentlich höheren Angriffpotentials erst recht bezüglich der streitgegenständlichen KFZ-Daten.“
und weiter:
„Auf die Bedrohungslage wurde bereits verwiesen (vgl. Anlage A2)“
Da hängt sich Gravenreuth aber sehr weit aus dem Fenster. Er begründet nicht und kann nicht begründen, was denn für ein Bedrohungspotential aus der Veröffentlichung des KFZ-Kennzeichens erwachse. Und die Bedrohungslage? Das wird des Gravenreuths allgemein bekannte Liste von angeblichen Morddrohungen sein. Er verwendet tatsächlich diese Liste vor den Gerichten um sich weinerlich als zu Unrecht verfolgte arme Sau hinzustellen.
Da hat er aber was vergessen: Was Gravenreuth als Morddrohung bezeichnet ist keine.
Im Ganzen gibt Gravenreuth das Bild eines Querulanten ab. Seine mimosenhafte Art, sich über alles zu beklagen, steht auf seltsame Weise im Gegensatz und gleichzeitig in bewundernswerter Einheit zu seinen starken Worten.
„Plattklagen“ ist eines seiner Lieblingswörter. – Das klingt wenig mimosenhaft. Aber kann es sein, dass Gravenreuth, sein mimosenhaftes, geradezu ängstlich wirkendes Verhalten in den Dienst des „Plattklagens“ eines Kritikers, hier wohl des fastix stellt?
Genau so wird es sein.
Das angebliche Gefährungspotential besteht nicht, Gravenreuth nimmt die angeblichen Morddrohungen selbst nicht ernst. Sonst würde er seinen Saab 9000 CD 2.3 mit dem Autokennzeichen M-VG 123 nicht in der Straße abstellen, in der auch die Kanzlei ist, kein Schild mit seinem Namen (konkret „Gravenreuth-Verlag“) im Frontfenster haben und auch das Wunschkennzeichen austauschen. Er würde sehr wahrscheinlich sogar einen unauffälligeren Wagentyp fahren. Und er würde es tunlichst vermeiden Urteile mit seinem Namen darauf im Wagen herumliegen zu lassen.
Das Unterlassen jeder Vorsicht bedeutet aber: Gravenreuth versucht schon wieder im Prozess zu lügen, denn mit dem angeblichen Gefahrenpotential begründet er den Widerspruch gegen den abweisenden Beschluss des AG Kassel in der Sache 413 C 1751/07.
Urs Vac
So. Sicher wird es interessant sein, zu erfahren, was der fastix draus gemacht hat:










Kleine Ergänzung für die Link-Sammlung über Gravenreuth:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9235/1.html
Stammt noch aus der Zeit als der Freiherr den Heise-Verlag noch nicht auf die Liste seiner Lieblingsfeinde gesetzt hat.
Warum ist dieses Interview imo interessant?
1. Es widerlegt ebenfalls die Behauptung G’s von einer angeblichen „Bedrohungs-Lage“ und zeigt, wie er in die Öffentlichkeit geradezu drängt.
2. Es beweist seine Motivation in Foren zu provozieren. („Mir machen Streitgespräche Spaß. Im Netz muss man nur ein Reizwort posten und schon ist die „ganze Meute“ an der Decke.“)
3. Das Interview dokumentiert, dass G. es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt oder an Erinnerungslücken leidet, denn zu seiner Darstellung des Besuches einer Cracker-Veranstaltung gibt es eine etwas andere Darstellung unter:
http://www.hackerland.de/hackertales/arc_aos_cc99.htm
4. Das Interview belegt, dass es G. bei seinen Aktivitäten immer nur um sein Eigeninteresse geht. Solange ihm sein „Gegenüber“ nutzt, wie in diesem Fall der Heise-Verlag als Plattform zur Selbstdarstellung in einem Interview, „benutzt“ G. sein „Gegenüber“.
In dem Moment, wenn sein „Gegenüber“ eine kritische Position einnimmt, gelangt er auf die Liste der „Lieblings-Feinde“.
(Sorry wenn der Artikel dem einen oder anderen vielleicht schon bekannt war, aber er gehört unbedingt in eine Link-Sammlung die sich umfassend mit der Person G’s beschäftigt.)
AnOnYm
April 25, 2007