NOZ: Anwälte sauer auf ihren "Kollegen" Olaf Tank
Der Anwalt Olaf Tank ist der Geldeintreiber der Gebrüder Schmidtlein, die mit zweifelhaften Angeboten bundesweit Schlagzeilen machen. Gegen Andreas und Manuel Schmidtlein aus Büttelborn ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften wegen Betruges in einigen Tausend Fällen.
[...]
Dem Osnabrücker Anwalt Tank droht nur dann Ungemach, wenn die Schmidtleins wegen Betruges verurteilt würden. Dann müsste Tank mit einer Anklage wegen Beihilfe zum Betrug rechnen. Im Falle einer Verurteilung könnte die Anwaltskammer ihm die Zulassung entziehen. Das käme einem Berufsverbot gleich.
Der Vorsitzende des Osnabrücker Anwaltsvereins, Karl-Wilhelm Höcker, sagte gestern, er habe keinerlei Verständnis für das Verhalten seines Kollegen. Dessen Arbeit verstoße gegen das Berufsethos der Anwaltschaft. „Herr Tank ist gewiss keine Zierde für unseren Berufsstand.“
Höcker empfiehlt Betroffenen, die die Zahlungsaufforderungen der Kanzlei Tank erhalten haben, Anzeige zu erstatten. Höcker sagte, es müsste dem Juristen Tank völlig klar sein, dass die Schmidtleins in betrügerischer Absicht handelten. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstütze, mache sich der Beihilfe schuldig.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung



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StadtOsnabrück
Anwälte sauer auf ihren Kollegen Olaf Tank 1.75 (1=sehr gut) 16 (Anzahl der Wertungen
Anonymous
April 18, 2007
Nun warte ich darauf wann es zu einer ähnlichen Reaktion von dem Bonner Anwaltsverein kommen wird. Ganz unbekannt dürfte denen das Verhalten vom RA Hoeller nicht sein.
Warten wir mal ab, oder sollte man dem RA Dr. Claus Recktenwald den Zeitungsartikel mal zusenden ?
Mit freundlichen Grüßen
Herr Winter
Anonymous
April 18, 2007
Schickt mal jemand bitte den Artikel an den Anwaltsverein nach Bonn und eventuell auch in den Süden
Anonymous
April 18, 2007
Ist schon nach Bonn versand worden.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Winter
Anonymous
April 19, 2007
na das war wohl nix: Osnabrücker Anwaltsverein (vertr. d. Höcker) hat schon Unterlassungserklärung abgeben müssen. siehe http://www.forderungseinzug.de
Da wird der Kammer wohl auch noch wegen des Verstosses gegen die Schweigepflicht Ungemach ins Haus stehen.
Anonymous
April 29, 2007
ach Loretta, musst Du deinen Kommentar auch noch hier niederschreiben. Auch das wird nichts am Endresultat ändern!
Dann kopiere ich doch auch mal:
Das würde ich nicht sagen dass der das musste, denn müssen muss man nichts. Der Grund lag wohl eher bei:
„der Klügere gibt nach“
In ein paar Monaten kann sich der noch RA Tank mit der Unterlassungerklärung den Arsch abwischen, wenn ich dies mal umgangssprachlich so ausdrücken darf.
Ich will mal sagen dass der noch RA Tank damit einen schlafenden Hund geweckt hat.
Dümmer geht es nicht, denn der passt jetzt auf!
Mit freundlichen Grüßen
Herr Winter
PS: Wer ist Loretta >Tank >Syndikus >es gibt so viele die das sein könnten bloß weil sie Angst vor dem letzten Richterspruch haben.
Oder waren es sogar die Schmidtlein´s
Anonymous
Mai 1, 2007