LG München 1 über Günter Freiherr von Gravenreuth
Im Urteil vom 25.10.2006 , Az.: 30 O 11973/05 (heise ./. Gravenreuth) urteilte das LG München 1
„Allerdings muss sich der Beklagte [Gravenreuth] gefallen lassen, dass ihm Dummheit und Borniertheit sowie eine verschobene Wahrnehmung der Realität vorgeworfen wird.„
Quelle: http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Muenchen_I-20061025.html
Dies bedarf keiner Ergänzung.
Urs Vac



Das ist ja „voll die Härte“. Gravenreuth könnte einem leid tun, wenn er nicht selbst an seiner Situation schuld wäre. Erst die Sache mit den Tanja-Briefen, dann der Beschiss mit den „Marken“ Webspace und FTP-Explorer. Dazu sein widerliches Gespamme in Foren und sein beleidigtes Verklagen der Kritiker…
Austeilen: Ja, Einstecken: Nein. Hatte der feine Herr überhaupt eine Erziehung?
Anonymous
März 25, 2007
Das ist ja „voll die Härte“. Gravenreuth könnte einem leid tun, wenn er nicht selbst an seiner Situation schuld wäre. Erst die Sache mit den Tanja-Briefen, dann der Beschiss mit den „Marken“ Webspace und FTP-Explorer. Dazu sein widerliches Gespamme in Foren und sein beleidigtes Verklagen der Kritiker…
Austeilen: Ja, Einstecken: Nein. Hatte der feine Herr überhaupt eine Erziehung?
Anonymous
März 25, 2007