Gravenreuth ./. TAZ: Vier Lügen auf einen Streich

Posted on März 14, 2007. Filed under: Gravenreuth, Lügen, Prozessbetrug |

Mit dem Günter Freiherr von Gravenreuth ist es schon so eine Sache. Das er lügt wissen nun schon viele. Aber das er ganz schlecht lügt, dass weiß noch nicht jeder, jetzt ist es wieder zu zeigen.

Also, es gab da eine Geschichte mit irgendwelchen Mails von der TAZ. Möglicherweise unerlaubte Werbung, das kann dahingestellt sein. Auch, dass Gravenreuth speziell davon im Sinne einer möglicher Abmahnungen und eines Prozessesse so viele bekommt, dass er davon fast leben kann -und ich nicht- kann dahingestellt sein, obwohl es irgendwie stinkt.

Also Gravenreuth mahnte die TAZ in eigener Sache ab und stellte entgegen dem geltenden Recht eine Kostennote auf. Er hat schon mal so einen Prozess verloren, muss man wissen.

Weil die TAZ jedoch die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hat stellte Gravenreuth einen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung. Der ging durch. Danach der Kostenfeststellungsbeschluß.

Gravenreuth, der solche einfachen Sachen als Heldentat veröffentlicht, ließ sich unter anderem hier darüber aus.

Gravenreuth hatte es sehr eilig damit nun für die TAZ eine Abschlußerklärung zu schreiben. Wieder mit rechtswidriger Kostennote- denn auch das ist eine außergerichtliche Handlung, noch einfacher als die Abmahnung, in der Anwalt zu erst einmal eigene Mittel aufzuwenden hat. Also nicht nach RVG abrechnen darf.

Die TAZ bezahlte die Summe aus dem Kostenfestellungsbeschluß. Gravenreuth jedoch buchte -entgegen geltendem Recht- die Zahlung auf die rechtswidrigen Kostennoten. Er wollte das Folgende erreichen:

Der Kostenfeststellungsbeschluß ist ein „Titel“. Aus diesem kann man pfänden. Wenn Gravenreuth einem Gericht gegenüber weiterhin behaupten kann, dass die Schuld aus dem Titel trotz Eingang des Geldes nicht bezahlt ist, dann, so hat sich gedacht, könne er die Domain der TAZ pfänden.

Nur gibt es da ein kleines Problem:

  • Grundsätzlich bestimmt der Schuldner - bei mehreren offenen Rechnungen – auf welche Rechnung seine Zahlung anzurechnen ist.
  • Wird eine solche Bestimmung vom Schuldner nicht getroffen, so ist nach dem Gesetz die Zahlung auf die älteste Rechnung zu verbuchen.
  • Wenn eine der Forderungen und der gezahlte Betrag übereinstimmen, so gilt prinzipiell die Annahme, dass genau die Forderung bezahlt wird, deren Betrag mit der Zahlung übereinstimmt.
Das hat Gravenreuth ignoriert. Müsste er aber kennen, ist 2. Semester. Er wollte es ignorieren. Die TAZ hat den genauen Betrag der bezahlten Forderung angegeben. Da erübrigt sich die Angabe des Zahlungsgrundes. Es handelt sich dabei um eine Vermutung die der Gläubiger in dem Fall treffen muss. Nur nicht Gravenreuth, der behauptete, er könne frei entscheiden, worauf er buche. Das war die erste Lüge. Einem Gericht gegenüber.

Gravenreuth ging also hin und beantragte die Pfändung der Domain TAZ.de und dachte sich: soll sich doch die TAZ, nachdem die zweimal bezahlten sich mit mir ums Geld streiten- das kann dauern. Außerdem gehen dem Gravenreuth die Erfogserlebnisse aus. Das sieht man daran, dass er jetzt schon kleinste Kinkerlitzchen-Urteile vor Amtsgerichten als tolle Leistung feiert.

Gravenreuth brauchte ein Erfolgserlebnis, er ließ TAZ.de pfänden. Und damit es jeder erfährt hat der Gravenreuth eine Webseite. Auf der schrieb er, dass er die Domain TAZ.de gefändet sei und dass er sie bald verkaufen wolle. Man möge ihm doch schon mal Angebote schicken. Gravenreuth hat für die Veröffentlichung keine wirklich wirtschaftlichen Motive. Fastix berichtete einst, dass Gravenreuth nicht bereit war ihm einer der angebotenen Domains zu verkaufen. Also ist es nichts mit dem angeblichen Interesse an einer wirtschaftlichen Verwertung, welches Gravenreuth als Grund für die Veröffentlichung behauptet. Das ist die Lüger Nr. 2. So wundert es auch nicht, dass einige der Domains, die Gravenreuth gepfändet haben will schon ewig dort stehen. Es handelt sich vielmehr um Gravenreuts Interesse für sich zu werben und seine Gegner im Ansehen zu schädigen. Ja, er hat eine tief verwurzelte Schädigungsabsicht gegenüber seinen Kritikern, die TAZ zählt dazu, fastix auch, und noch einige andere mehr.

Andere sehen das genau so. Ein Berni 2 schreibt im Forum von Antispam.de:

Die TAZ hat sich die besondere anwaltliche Aufmerksamkeit wohl selbst „verdient“.
Was schreibt man auch solche Artikel.

Bei der TAZ aber dachte man sich: so nicht, Du Lump!
Die haben gegen Gravenreuth geklagt, weil seine Pfändung eben betrügerisch erfolgte. Wie gesagt: Der Schuldner bestimmt, was bezahlt wird, eben um zu verhindern, dass so verlogene Gläubiger wie der Gravenreuth irgendwelche Forderungen hinzuerfinden und bis in die Unendlichkeit irgendwelche Titel zahlen um nicht von Haus, Hof und Domain vertrieben zu werden, nur weil der betrügerische Gläubiger -Gravenreuth ist genau das- immer wieder die Zahlung auf gar nicht bestandsfähige Forderungen buchen.

Die TAZ gewann. Die Pfändung wurde aufgehoben und Gravenreuth darf nicht mehr veröffentlichen, dass er die Domain gepfändet haben.

Jetzt braucht Gravenreuth aber etwas um das Gesicht zu wahren. Just an derselben Stelle, wo er vorher die Pfändung veröffentlichte -um für sich als tollen Hecht Werbung zu machen- schrieb er:

Wir haben im Oktober 2006 an dieser Stelle vermeldet, dass die Domain taz.de gepfändet ist und demnächst verwertet wird. Dazu teilen wir mit, dass der Titel, auf Grund dessen von der Kanzlei Gravenreuth die Pfändung bewirkt worden war, aufgehoben wurde. Die Pfändung der Domain ist damit gegenstandslos geworden, eine Verwertung der Domain durch die Kanzlei Gravenreuth findet nicht statt.

So schön, so gut, aber lesen wir mal genauer: Der Titel aus dem gepfändet wurde ist also nach Gravenreuth „aufgehoben“. Das stimmt nicht, das ist die Lüge Nr. 3. Der Titel war von Anfang an bezahlt und die Pfändung erfolgte von Anfang an rechtswidrig, nämlich durch vorsätzlichen Betrug. Die Pfändung selbst wurde also aufgehoben, nicht der Titel.

Gravenreuth wäre nicht er selbst, wenn er nicht noch eines draufsetzt:

Im Board von gulli.com schreibt er dazu nämlich ganz anders:

Die haben vor einiger Zeit gezahlt und die Domain wieder bekommen.

Das stimmt natürlich nicht, denn Gravenreuth hatte die Domain nie, also kann die TAZ die Domain TAZ.de nicht wiederbekommen haben. Er wurde auf den Vorgang konkret angesprochen – muss damit rechnen, dass die Fakten bekannt sind – und lügt sich mit der Lüge Nr. 4 weiter um Kopf und Kragen.

Günter Freiherr Gravenreuth hat also in der Öffentlichkeit zum gleichen Vorgang drei Lügen verbreitet, von denen sich zwei widersprechen. Die vierte Lüge tätigte er in leicht durchschaubarer Betrugsabsicht einem Gericht gegenüber. Das machen für gewöhnlich nur ziemlich dumme Lügner.

Die TAZ stellte Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen Günter Freiherr von Gravenreuth.

Zu Recht.

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und mit durchschlagndem Erfolg.
siehe taz gravenreuth


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